Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei einem Übersetzungsauftrag handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 – 651 BGB.

Bei einem Dolmetschauftrag handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß §§ 611 – 630 BGB.

 

  1. Geltungsbereich
    (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Frauke Hellerich (Auftragnehmerin) einerseits und ihren Kunden (Auftraggebern) andererseits, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
    (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.
  2. Umfang des Übersetzungsauftrags bzw. der Dienstleistung
    (1) Die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen umfassen Übersetzungsarbeiten und Dolmetscherdienste.
    (2) Die Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. der Dienstleistung.
    (3) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.
    (4) Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte der Auftragnehmerin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufzeichnungen durch Dritte.
  3. Auftragserteilung, Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
    (1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Telefax oder Postversand. Die Vertragsannahme und der damit einhergehende Vertragsschluss erfolgt durch Auftragsbestätigung seitens der Auftragnehmerin.
    (2) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung bzw. der Dienstleistung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form etc.). Ist die Übersetzung für die Veröffentlichung bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
    (3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
    (4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler im Ausgangstext.
    (5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.
  4. Preise
    (1) Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist, sofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart, die Zeile à 50 Anschläge inkl. Leer- und Sonderzeichen. Die Basis für die Berechnung ist der zielsprachliche Text (computergeschriebene Textzeile), der die tatsächlich erbrachte Leistung darstellt. Es werden nur volle Zeilen berechnet. Angefangene Zeilen werden zu vollen Zeilen zusammengezogen.
    (2) Dolmetschleistungen werden, sofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart, nach Stunden berechnet. Eine angebrochene Stunde wird als volle Stunde berechnet. Bei der Vergütung auf Stundenbasis wird auch der Zeitaufwand für An- und Rückreise des Dolmetschers in Rechnung gestellt. Eine Vergütung auf der Basis einer Halbtages- bzw. Ganztagespauschale kann gesondert, schriftlich vereinbart werden.
    (3) Alle Preise für Übersetzungen verstehen sich gemäß §19 UstG ohne gesetzlicher Umsatzsteuer. In den genannten Preisen für Übersetzungen sind sämtliche Telefon- bzw. Faxgebühren, Porto, Disketten, CD-ROM, Einarbeitung gewünschter Korrekturen enthalten.
    (4) Bei Dolmetschaufträgen verstehen sich die genannten Preise gemäß §19 UstG ohne Umsatzsteuer. Anfallende Nebenkosten, wie Reisekosten der Auftragnehmerin (Verkehrsmittel, Hotel usw.) werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber sich nicht vorab, schriftlich zur Beschaffung der Fahr- bzw. Flugkarte, sowie Unterkunft für die Auftragnehmerin verpflichtet hat.
    (5) Reisekosten: Die Auftragnehmerin hat bei Dolmetschdiensten die freie Wahl der Reiseroute und der Reisetermine. Erstattet werden ihr jedoch nur die Kosten des vereinbarten Verkehrsmittels für die direkte Reise hin und zurück zwischen ihrem beruflichen Wohnsitz und dem Einsatzort.
    (6) Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag für Übersetzungsarbeiten erstellt. Kostenvoranschläge stellen eine Hochrechnung dar und dienen nur zur Orientierung. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des zielsprachlichen Textes.
    (7) Bei Auftragsstornierung sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefertigten Teile einer Übersetzung zu bezahlen. Bei kurzfristigem Verzicht bzw. Kündigung des schriftlichen Dolmetschauftrags durch den Auftraggeber für den vereinbarten Termin, ausgenommen hiervon ist eine Terminverschiebung, hat die Auftragnehmerin Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars sowie Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit die Auftragnehmerin für den Termin des gekündigten Auftrags einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
  5. Mängelbeseitigung
    (1) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
    (2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
    (3) Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
    (4) Terminwünsche müssen von der Auftragnehmerin bestätigt werden, stellen jedoch keinen Fixtermin dar. Die Auftragnehmerin gibt lediglich der vorgesehene Abgabetermin an. Ist die Nichteinhaltung des vorgesehenen Abgabetermins auf höhere Gewalt, Feuer, Ausfall der Stromversorgung oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Über den Beginn und das voraussichtliche Ende des Ereignisses wird der Auftraggeber baldmöglichst unterrichtet.
  6. Haftung
    (1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft hiergegen Vorkehrungen durch Anti-Virus-Software. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
    (2) Eine Haftung für Verlust der der Auftragnehmerin überlassenen Texte bzw. Unterlagen durch nicht zu vertretende Umstände wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    (3) Wird der Auftragnehmerin aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit die Verletzung eines bestehenden Urheberrechts vorgeworfen bzw. Ansprüche daraus geltend gemacht, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin in vollem Umfang von jeglicher Haftung und sämtlichen Kosten freizustellen.
    (4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängel der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
  7. Berufsgeheimnis
    (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Auftragnehmerin unterliegt bei Dolmetschdiensten der strikten Schweigepflicht. Jegliche Informationen, die im Verlaufe nichtöffentlicher Sitzungen zur Kenntnis gelangen, muss sie streng vertraulich behandeln. Die Auftragnehmerin darf keinen Nutzen aus derlei Informationen ziehen.
    (2) Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf die Auftragnehmerin davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Übersetzung übers Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber.
  8. Mitwirkung Dritter
    (1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
    (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
  9. Vergütung
    (1) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Leistung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug zu zahlen, eventuell anfallende Überweisungsgebühren gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Überschreitung des angegebenen Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
    (2) Alle Preise verstehen sich gemäß §19 UstG ohne Umsatzsteuer. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG berechne ich als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer.
    (3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei umfangreichen Aufträgen kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe und die Zahlungsweise des Vorschusses werden vertraglich festgehalten. In begründeten Fällen kann die Übergabe der Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.
    (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
    (5) Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand: Ändert der Auftraggeber den Ausgangstext nach dessen Lieferung an die Auftragnehmerin in einem nicht geringfügigen Umfang, so darf die Auftragnehmerin verlangen, dass der Abgabetermin in angemessenem Umfang hinausgeschoben wird. Zudem ist die Auftragnehmerin berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand neben dem vereinbarten Honorar ein angemessenes Zeithonorar zu fordern. Ebenso wird sonstiger Aufwand, der über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgeht, etwa die Kontrolle von Druckfahnen, Umformatierungen, Layouts u. Ä. zu einem angemessenen Zeithonorar in Rechnung gestellt.
  10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
    (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Dies gilt ebenfalls für von der Auftragnehmerin erstellte und gelieferte Translation Memories, Termbanken, Glossare etc.
    (2) Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor. Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den durch die Übersetzung geschaffenen Urheberrechten das Recht ein, die Übersetzung im Rahmen des bei Vertragsschluss für die Übersetzerin erkennbaren Verwendungszweckes zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Übersetzerin, welche nicht verwehrt wird, falls die zusätzliche Nutzung das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht tangiert und angemessen vergütet wird.
    (3) Falls es für die jeweilige Textsorte üblich ist, hat der Auftraggeber bei einer Veröffentlichung der Übersetzung den Namen der Übersetzerin in geeigneter Form zu nennen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Übersetzung zu bearbeiten. Ist die Übersetzungsbearbeitung jedoch nicht nur geringfügig, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin darüber zu informieren und ihr steht das Recht zu, ihre Namensnennung zu untersagen.
  11. Anwendbares Recht
    (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
    (2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Die nicht in deutscher Sprache verfassten Versionen dienen ausschließlich der Information.
  12. Salvatorische Klausel
    Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
  13. Änderungen und Ergänzungen
    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Walsrode.